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| 1986 diskutiert man erstmals vereinsintern darüber, Persönlichkeiten auszuzeichnen, die sich um den Riesling verdient gemacht haben. 1987 beschließt die Mitgliederversammlung einstimmig einen „Förderpreis“ zu vergeben. 1988 nach Erarbeitung der Kriterien findet die erste Vergabe der Auszeichnungen in den Kategorien Gastronomie, Fachhandel und Publizistik statt. 1989 wird die Gruppe der Sommeliers in den Kreis der zu Ehrenden einbezogen, so dass jährlich maximal vier Förderpreise verliehen werden können. Der PRO RIESLING e.V. verleiht alljährlich den Riesling-Förderpreis an Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um die Förderung des Rieslings verdient gemacht haben. Die Vorschläge für die Preisvergabe kommen aus den Reihen der Mitglieder der Vereinigung PRO RIESLING und den Gesellschaftern der GmbH. Bei der Auszeichnung mit dem Förderpreis sind Weinerzeuger ausgeschlossen. für herausragende Maßnamen eines Weinhandelsbetriebes, die geeignet sind, dem Käufer die Besonderheiten des deutschen Rieslings nahe zu bringen. die durch spezielle Aktivitäten die Besonderheiten des deutschen Rieslings und seine Eignung in Verbindung mit dem Essen herausstellen. die sich in besonderer Weise um den deutschen Riesling, insbesondere durch die Beratung des Gastes in Verbindung mit dem Essen, verdient gemacht haben. die durch ihre Arbeiten die besondere Stellung der Rieslingrebe und damit des Rieslings hervorheben und den Verbraucher über die edelste deutsche Rebsorte informieren. Die Aktivitäten für den jeweiligen Jahrespreis müssen im Zeitraum zwischen dem 1. April des Vorjahres und dem 31. März des Vergabejahres liegen. Sollten mehrere Vorschläge eingehen, so behält sich der Vorstand des PRO RIESLING e.V. die endgültige Entscheidung vor. Die Entscheidungen des Vorstandes sind nicht anfechtbar und müssen auch nicht gesondert begründet werden. |
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